Wesseling. (wpd/ka) Die aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes NRW, die seit dem 01. Oktober gilt, gibt vor, dass private Feiern aus herausragendem Anlass (wie zum Beispiel eine Hochzeit), die außerhalb der eigenen Wohnung und mit 50 oder mehr Personen stattfinden, drei Werktage zuvor beim örtlichen Ordnungsamt angemeldet werden müssen. Die Anmeldung umfasst die Nennung einer für die Feier verantwortlichen Person und die so präzise wie möglich ermittelte voraussichtliche Zahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern.
Das Ordnungsamt der Stadt Wesseling hat für die Anmeldungen eine E-Mail-Adresse (veranstaltungsanmeldung@wesseling.de <mailto:veranstaltungsanmeldung@wesseling.de>) und eine Hotline (02236 701-533) eingerichtet. Das Anmeldeformular gibt es zum Download auf der Corona-Sonderseite der Stadt Wesseling (Banner auf der Startseite von www.wesseling.de <www.wesseling.de>) unter „Privatveranstaltungen“.
Für die Veranstaltung muss eine Gästeliste geführt und während der Veranstaltung aktualisiert werden. Wichtig: Es handelt sich nicht um ein Genehmigungsverfahren, sondern um eine Anmeldung, die es dem Ordnungsamt ermöglicht, die Einhaltung der Corona-Schutzverordnung gegebenenfalls zu kontrollieren.
Die Höchstzahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern an einer solchen privaten Festivität liegt aktuell bei 150. Dies gilt nur, solange die 7-Tages-Inzidenz die Marke 35 nicht überschreitet. Dann sinkt die zugelassene Personenzahl auf 50 und bei einer 7-Tages-Inzidenz von 50 auf 25 Personen.
Generell ruft das Land NRW die Bürgerinnen und Bürger auf, genau und kritisch abzuwägen, ob und in welchem Umfang private Feierlichkeiten wirklich notwendig sind.