Festnahme nach Hinweis eines Zeugen

Wesseling (ots) – Rosenmontag in einer ruhigen Wohnstraße in Wesseling-Urfeld. Um 17.45 Uhr mit Beginn der Dämmerung beobachtet ein 75-jähriger Mann eine Person, die sich verdächtig verhält. Der Mann informiert die Polizei, diese nimmt daraufhin einen Wohnungseinbrecher fest.

Der Rentner hatte die Person dabei beobachtet, wie sie hin und her ging, sich offensichtlich für ein Haus interessierte, in dem kein Licht war. Sie ging an die Haustüre, klingelt und klopfte. Als niemand öffnete, maskierte sich der Verdächtige mit einer Mütze und zog Handschuhe an. Anschließend ging sie um das Haus und kletterte auf eine Garage. Die in der Zwischenzeit informierte Polizei war auf der Anfahrt. Der vermeintliche Einbrecher floh von dem Ort seines Begehrens, er hatte sich wohl von dem Anrufer beobachtet gefühlt. Die eintreffenden Beamten konnten ihn auf der Anfahrt allerdings erkennen und festnehmen. Der Zeuge hatte eine sehr gute Beschreibung abgegeben. Bei dem 13-jährigen festgenommenen Jungen fanden die Beamten Einbruchswerkzeug, Handschuhe und die schwarze Wollmütze, die er sich zur Maskierung über den Kopf gezogen hatte. Der Junge führte Diebesgut bei sich, das vermutlich aus einem seiner 12 Einbrüche stammt, die er in der jüngsten Vergangenheit verübte. Dies konnten ihm Beamte des Kommissariates 31 nachweisen, die am Rosenmontag zum Tatzeitpunkt im Dienst waren. Sie bearbeiten den Wohnungseinbruch und waren auf einer Streifenfahrt im Rahmen der zurzeit laufenden Kampagne der Rhein-Erft-Kreis Polizei zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchs, siehe hierzu auch www.polizei-rhein-erft-kreis.de .

Die Beamten fanden Diebesgut an der Wohnanschrift des Jungen. Sie konnten ihm mehrere Taten vom Vortag nachweisen. Insgesamt kommt er nach den ersten Ermittlungen für 12 Einbrüche als Täter infrage. Er wurde nach den ersten Maßnahmen seiner Mutter übergeben, weil er noch nicht strafmündig ist. Die Mutter des Jungen mit Migrationshintergrund nahm ihn mit der für die Beamten gewohnten Gelassenheit auf. Schließlich liegen beim Regionalkommissariat Brühl, in dessen Zuständigkeitsbereich der Junge wohnt, aus den letzten anderthalb Jahren an die fünfzig Ermittlungsverfahren gegen ihn vor. Beginnend vom Ladendiebstahl bis zum Raub. Für ihn ist dort ein Jugendsachbearbeiter zuständig. Ein Bericht geht an das Jugendamt der Stadt Wesseling. Das abgeschlossene Ermittlungsverfahren wird der Staatsanwaltschaft zugeleitet. Noch ist der Junge strafunmündig. Im Mai wird er 14. Wie es aussieht geht dann seine Karriere weiter, von da an ist er aber strafmündig. Die Polizei bedankt sich an dieser Stelle bei dem Zeugen, ohne dessen Mithilfe der Täter vermutlich nicht gefasst worden wäre. " Das ist das Ziel unserer Kampagne", sagte der Erste Kriminalhauptkommissar Achim Dahms als Leiter des Kriminalkommissariates 31. Weiter führte er aus: "Nur mit solchen aufmerksamen Zeugen können wir diese Taten klären und andere verhindern, denn der Junge begann vermutlich sein Tagwerk."